Das Arbeitszeugnis richtig lesen

Bildquellenangabe: 	Dr. Klaus-Uwe Gerhardt  / pixelio.de

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Wer die Arbeitsstelle wechseln möchte, der kann die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verlangen. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es gilt als Referenz für den persönlichen Einsatz und die fachliche Kompetenz beim bisherigen Arbeitgeber.

Der Inhalt des Arbeitszeugnisses

Dieser ist nach Paragraf 109 Absatz zwei der Gewerbeordnung geregelt und muss den Qualifikationen des Arbeitnehmers entsprechen. Der Wortlaut des Zeugnisses ist daher höflich und voller Wohlwollen. Oft verstecken sich dahinter jedoch negative Bewertungen.

Woher kommt das Arbeitszeugnis?

Bereits im 16. Jahrhundert wurde Knechten beim Dienstwechsel ein Arbeitszeugnis ausgestellt. Ohne ein Zeugnis fand ein Knecht keine neue Arbeitsstelle. Erst 1846 wurde das „Gesindedienstbuch“ eingeführt. Es musste bei Dienstantritt bei der örtlichen Polizei vorgelegt werden und gab Auskunft über das Betragen, den Fleiß und die Ehrlichkeit des Knechtes. Ab ersten Januar 1900 erhielt mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch jeder einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Das Arbeitszeugnis richtig verstehen

Auf die feinen Abstufungen in Arbeitszeugnissen sind besonders Personaler geeicht. Sehr gute Bewertungen werden durch Superlative wie „immer“, „stets“, „vollste“, „uneingeschränkt“ oder „außerordentlich“ dargestellt. Die Abstufung zur Note „gut“ zeigt sich hier in Adverbien wie „besonders“, „hoch“ oder „voll“. Eine Stufe tiefer werden die Verben noch vager. Bezeichnende Adverbien sind dann nicht mehr zu finden. Die Benotung eines Arbeitszeugnisses erfolgt nach den Schulnoten eins bis sechs. „Zu unserer Zufriedenheit“ wird also im unteren Teil der Skala eingestuft, während „… zu unserer vollsten Zufriedenheit“ eine sehr gute Bewertung verkörpert.

Versteckte negative Äußerungen

Sie können sprachlich ganz unauffällig verpackt werden.

  • Er war stets bemüht …
  • … so gut er konnte
  • … hat alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigt

Die Wörter „allgemein“ und „grundsätzlich“ wirken im Arbeitszeugnis sehr negativ. Einige Codes verraten den Personalern noch mehr. „Für die Belange der Belegschaft bewies sie stets Einfühlungsvermögen“. Damit werden dem Arbeitnehmer sexuelle Belästigungen und intime Kontakte vorgeworfen. „Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“ bedeutet, dass der Arbeitnehmer oft betrunken war. Steht in der Schlussformel „… wir wünschen ihr alles Gute und vor allem Gesundheit“ dann weist das darauf hin, dass die Arbeitnehmerin oft krankgeschrieben war.

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